Wir als Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis finden, dass die gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit Spenden nicht ausreichend sind, so dass diese möglichst wirksam, nachhaltig und im Sinne der Spender und Empfänger eingesetzt werden. Wir verpflichten uns deshalb selbst zur Einhaltung von Grundsätzen, die sich an den Leitlinien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) orientieren.
- Alle Spenden an die Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis werden gemäß dem Satzungszweck bei größtmöglicher Wirksamkeit und Achtsamkeit zu 100% verwendet. Eine Verwaltungspauschale o.ä. wird nicht abgezogen, so dass die gesamte Spende direkt Kunden mit Beeinträchtigung zugutekommt.
- Allgemeine und zweckgebundene Spenden werden schnellstmöglich ihrer vorgegeben Bestimmung zugeführt. Gehen für einen bestimmten Zweck mehr Spenden ein, als für seine Erfüllung erforderlich sind, dürfen sie nur dann für andere Zwecke verwendet werden, wenn vorher darauf hingewiesen wurde.
- Unsere Spendenwerbung ist wahr und sachlich korrekt. Die Würde der betroffenen Personen wird gewahrt. Es werden keinerlei Provisionen o.ä., z.B. durch Vermittlungen, gezahlt.
- Die Verwendung der Spenden wird sachlich korrekt und transparent im z.B. geprüften Wirtschaftsbericht, auf der Mitgliederversammlung oder in den Medien der Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis kommuniziert.