Ziel aller bundesweiten Lebenshilfen ist die Teilhabe von Kunden mit verschiedenen Beeinträchtigungen und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Kunde mit geistiger Beeinträchtigung so selbstständig wie möglich leben kann und dass ihm so viel Schutz und Hilfe zuteilwird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Beeinträchtigung ergeben.
Die Lebenshilfe will Kunden mit verschiedenen Beeinträchtigungen und ihren Angehörigen lebenslang und umfassend Lebensqualität sichern. Kunden mit schweren geistigen Beeinträchtigungen stehen unter dem besonderen Schutz der Lebenshilfe.
Für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen gelten dieselben Menschenrechte wie für Menschen ohne Beeinträchtigung, auch sie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes.
Wie alle Bürger haben Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen in unserer Gesellschaftsordnung Anspruch auf:
Die Lebenshilfe versteht sich als Selbsthilfevereinigung, Eltern-, Fach- und Trägerverband für Kunden mit verschiedenen Beeinträchtigungen und ihre Familien.
Die Lebenshilfe wurde 1958 in Deutschland auf Bundesebene von betroffenen Eltern und Fachleuten als Bundesvereinigung Lebenshilfe gegründet.
Sie ist eine solidarisch handelnde, konfessionslose und politisch-neutrale Selbsthilfe-Organisation mit kompetenten Beratungs- und Betreuungsangeboten, mit differenzierten Einrichtungen und zukunftsweisenden Projekten.
Durch die Einrichtungen der Lebenshilfe aber auch durch die Angebote und Begleitung aus der Vereinsarbeit werden Lebensräume geschaffen, die den sich immer wieder veränderten Bedürfnissen von Kunden mit Beeinträchtigung Rechnung tragen sollen. Lebenshilfe bietet Heimat, ohne abgrenzen zu wollen. Durch die Möglichkeit, Freundschaften und soziale Kontakte herzustellen, will die Lebenshilfe Sicherheit und Lebensqualität schaffen.
Zu diesen Grundsätzen gehört es, Selbstbestimmung zu fördern und zuzulassen. Gleichzeitig ist es notwendig, die Verantwortung und den Schutzauftrag der Lebenshilfe zu definieren, der von vielen Beteiligten genauso erwartet wird.
Daraus entsteht ein Spannungsverhältnis, das Hilfe/ Unterstützung und Begleitung ebenso notwendig macht, wie die Schaffung von beschützten Lebensräumen mit dem Ziel, soziale, emotionale und physische Sicherheit zu ermöglichen.
Von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Lebenshilfe wird die persönliche Identifikation mit den hier beschriebenen Inhalten erwartet. Dazu gehört auch, das Niveau der Qualifizierung durch ständige Angebote zur Weiterbildung zu erhalten und auszubauen. Ein ständiger, offener Austausch aller Beteiligten in diesem Prozess ist notwendig, um Konzept und Grundlage der Angebote den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Unterschiedliche Interessen der beteiligten Gruppen werden sich dabei ebenso wenig vermeiden lassen, wie ein unter wirtschaftlichen Zwängen stärker werdender gesellschaftlicher Druck.