Dieser vertritt die Interessen aller Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung und dem Träger gegenüber. Der Bewohner-Beirat tagt einmal im Monat und beratschlagt alle Sachverhalte, die die Bewohner und deren Lebensumfeld betreffen. Darüber hinaus ist die Wohnbereichsleitung verpflichtet, dem Bewohnerbeirat einmal im Vierteljahr Rechenschaft über die Entwicklungen innerhalb der Einrichtung abzulegen. Der Bewohnerbeirat wird alle vier Jahre von der Bewohnerschaft gewählt und versteht sich als Aufsichts- und Kontrollinstanz der Bewohner.