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Wohnstätten

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Die Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis assistiert in zwei Wohnstätten 50 Kunden mit geistigen und Mehrfachbehinderung.

In der Wohnstätte Wigginghausen und der Wohnstätte Hotopstraße werden die Kunden von engagierten Mitarbeitern assistiert und begleitet.

Das gesamte Wirken der Lebenshilfe Lüdenscheid - Märkischer Kreis basiert auf einer uneingeschränkten Achtung der Würde des Menschen mit einer Beeinträchtigung. Akzeptanz und Respekt sowie ein menschenwürdiger Umgang in allen Lebenssituationen sind Grundlagen des Wirkens.

Zentrale Bedeutung in der Arbeit haben folgende Leitbegriffe:

  • Selbstbestimmung:
    Ein Selbstbestimmtes Leben beinhaltet, dass die Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt stehen und sie den Alltag weitgehend eigenständig gestalten können.
  • Individualität und Privatheit:
    Jeder Mensch hat eine individuelle Persönlichkeit. Es gibt nicht nur die Unterscheidung durch Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht, sondern vielfältige Faktoren prägen die Persönlichkeit. Daraus ergeben sich individuelle Bedürfnisse und Wünsche für die Gestaltung des Lebens, die in unserer Arbeit Berücksichtigung finden.
  • Eigenkompetenz:
    Ziel aller Assistenzen ist die weitest gehende Unabhängigkeit von institutionell organisierter Hilfe bei der individuellen Lebensgestaltung. Der Kunde soll befähigt werden, sich individuell zu entfalten und Verantwortung für sich selber zu übernehmen.
  • Integration/Teilhabe am Leben:
    Integration bedeutet Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft. Dazu gehören u.a. Kultur, Bildung, religiöses Leben, Freizeit und Politik.
  • Normalisierung:
    Unter Normalisierung verstehen wir die Möglichkeit, die Lebensbedingungen so zu gestalten, dass sie für jeden Einzelnen die „Normalität“ widerspiegeln, wobei Normalität keiner Norm unterliegt, sondern sich für jeden anders gestaltet.
  • Soziale Begleitung:
    Besonders im stationären Bereich spielt die kompetente Begleitung durch qualifizierte Mitarbeiter eine zentrale Rolle. Die Beziehung zwischen Kunde und Betreuer muss partnerschaftlich-demokratisch sein und sich durch gegenseitigen Respekt auszeichnen.

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