Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese wird vom Aufsichtsrat mindestens einmal im Jahr und nach Bedarf einberufen. Die Mitgliederversammlung beschließt über den Rechenschaftsbericht des Vorstands auf Basis einer Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats, entlastet den Vorstand auf Basis einer Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats, entlastet den Aufsichtsrat, die Wahl des Versammlungsleiters bei anstehender Wahl, die Neu-, Ersatz- und Ergänzungs-wahlen zum Aufsichtsrat, die Wahl des Steuerberaters zur Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlust-rechnung, eines Geschäftsberichts und eines Prüfvermerks und Anträge.
Vorstand
Der vom Aufsichtsrat zu bestellende, hauptamtliche Vorstand besteht aus dem/ der 1. Vorsitzenden des Vorstands und bis zu 2 weiteren Mitgliedern des Vorstands, die den Verein gemäß § 26 BGB vertreten. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Die Befugnisse und Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder werden in einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.
Bild: Jörg Bachmann (Vorstandsmitglied, links), Stephan Thiel (Vorstandsvorsitzender, mitte), Sven Sieburg (Vorstandsmitglied, rechts)
Aufsichtsrat
Der ehrenamtliche Aufsichtsrat besteht aus dem/ der 1.Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem /der 2. Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem/ der 3. Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem erweiterten Aufsichtsrat aus min- destens 3 bis maximal 5 BeisitzerInnen des Aufsichtsrats und wird von der Mitglieder-versammlung gewählt. Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Der Aufsichtsrat trifft strategische Entscheidungen und überwacht die Führung der Geschäfte durch den Vorstand.
1. Vorsitzender Aufsichtsrat: Wolfgang Schröder
2. Vorsitzende Aufsichtsrat: Reinhard Merkschien
3. Vorsitzender Aufsichtsrat: Offen
Beisitzer:innen: Dr. Sebastian Geitz
Sibyll Hölscher-Medernach
Martina Merkert
Stefan Wengst
Christoph Loos
Veronique Leitgeb