„Für mich verstößt das gegen die Würde“ - Ulla Schmidt zu Gast bei Lebenshilfe Lüdenscheid
30.08.2016
Am Montag, den 29.08. referierte Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, auf dem Gutshof Wigginghausen der Lebenshilfe Lüdenscheid vor rund 80 interessierten Gästen mit und ohne Beeinträchtigung über das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen. Unterstützt wurde die Veranstaltung von der Aktion Mensch.
Nach einem kleinen Mittagessen wurde der informative Nachmittag eröffnet von Dr. Wolfgang Schröder, Aufsichtsratsvorsitzender der Lebenshilfe Lüdenscheid, der bei seiner Begrüßung insbesondere einen herzlichen Dank an alle Unterstützer der Aktion Wigginghausen 2016 aussprach. Gleichzeitig gab er einen ersten Einblick in die Problematik des Bundesteilhabegesetzes, bevor er das Wort an Dieter Dzewas, Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid, übergab. Auch dieser zeigte sich „glücklich darüber, dass es gelungen ist, den Standort Wigginghausen zu erhalten“, bevor er darauf aufmerksam machte, dass man bei der Diskussion um das BTHG auch immer die Kosten im Blick haben müsse. „Alle qualitativen Verbesserungen kosten Geld.“ Petra Crone (SPD), Mitglied des Deutschen Bundestages, machte deutlich: „Es ist noch was zu machen!“. Sie betonte, dass es das Ziel des BTHGs sei, „Menschen mit Beeinträchtigung nicht mehr als Objekte der Fürsorge zu sehen“ und das „die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine gesellschaftliche Mammutaufgabe“ sei. Ebenso wie ihre Vorgänger machte sie den Anwesenden Mut mit der Aussage: „Kein Gesetz geht so in den Bundestag, wie es wieder rauskommt!“
Ulla Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, war bei ihrem anschließenden Vortrag der Meinung, dass das „sich die Barrieren in den Köpfen nur dann ändern, wenn die Rahmenbedingungen stimmen“ und „dass der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft, das größte gesellschaftspolitische Reformwerk seit der Bildungsreform der 60er und 70er Jahre“ sei. Zur Finanzierung merkte sie an, dass „dies eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sein sollte, bei der man sich die Frage zu stellen habe, wie wir das Geld zielgenauer einsetzen können.“ Konkrete Kritik am BTHG äußerste sie insbesondere am Mittelteil des derzeitigen Entwurfs. „Die Frage danach, wie ich wohne und wie ich lebe, darf nicht ohne die Zustimmung der Betroffenen entschieden werden. Für mich verstößt dies gegen die Würde.“ Im Anschluss an ihren Vortrag rief Ulla Schmidt noch dazu auf, sich an der Kampagne der Lebenshilfe #TeilhabestattAusgrenzung zu beteiligen. Viele der Anwesenden nutzen dabei die Gelegenheit die dazugehörende Petition direkt vor Ort zu unterschreiben.
Das Bundesteilhabegesetz regelt die Eingliederungshilfe neu. Von den derzeit rund 860.000 Beziehern der Eingliederungshilfe hat die Mehrheit – über eine halbe Million – eine geistige Beeinträchtigung. Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Auswirkungen: Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss.
Die Lebenshilfe fordert daher, dass …
1. … Menschen mit Beeinträchtigung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Beeinträchtigung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Beeinträchtigung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!
Bild 1 v.l.n.r.: Stephan Thiel (Vorstandsvorsitzender Lebenshilfe Lüdenscheid), Gordon Dudas (MdL), Dieter Dzewas (Bürgermeister der Stadt Lüdenscheid), Petra Crone (MdB), Ulla Schmidt (Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages), Dr. Wolfgang Schröder (Aufsichtsratsvorsitzender Lebenshilfe Lüdenscheid)




