Lautstarker Protest für besseres Bundesteilhabegesetz

06.10.2016

Mit lautem Protest haben der Paritätische NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte NRW und die Lebenshilfe NRW vor dem Landtag für ein besseres Bundesteilhabegesetz demonstriert. Die rund 4000 Demonstranten mit und ohne Beeinträchtigung forderten die Landesregierung auf, sich für ihre Belange in den weiteren parlamentarischen Beratungen stark zu machen. Landtagspräsidentin Carina Gödecke und NRW-Sozialminister Rainer Schmeltzer übergaben sie eine Resolution mit Forderungen. Die Lebenshilfe Lüdenscheid war ebenfalls vor Ort.

Der Entwurf zum Bundesteilhabgesetz beinhaltet durchaus Verbesserungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Dennoch befürchten die Kundgebungsorganisatoren auch Verschlechterungen, die es noch zu verhindern gilt. „Viele Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe werden von den verbesserten Vermögensgrenzen nicht profitieren. Sie beziehen Grundsicherung und verharren weiterhin bei 2.600 Euro, eine Anpassung auf Hartz IV-Niveau wäre nur gerecht“, erklärte Frings. „Leistungen der Pflegeversicherung dürfen nicht gegen die der Eingliederungshilfe ausgespielt werden. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele. Es muss auch in Zukunft gerade für Menschen mit Beeinträchtigung gelten, dass Förderung und Rehabilitation vorrangig gegenüber der pflegerischen Versorgung ist. Daher fordern wir, die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Verhältnis dieser beiden Leistungsarten beizubehalten“, sagte Herbert Frings, Geschäftsführer der Lebenshilfe NRW. Außerdem ist das „Zwangspoolen“ von Leistungen im Bereich des Wohnens und der Freizeitaktivitäten nicht hinzunehmen. „Für uns wird hierdurch das Wunsch- und Wahlrecht eingeschränkt und das soll durch das Bundesteilhabgesetz doch eigentlich verbessert werden. Unterstützungsleistungen sollten nur geteilt werden, wenn die Menschen mit Beeinträchtigung dem ausdrücklich zustimmen! Wir sind gegen den ‚Gemeinschaftszwang‘“, so Frings.

Ute Schulze, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte NRW begrüßte die Stärkung der Mitbestimmung in den Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM), die der Gesetzentwurf festschreibt. Sie verlangte gleichzeitig aber für „gute Arbeit“ ein „gutes Entgelt!“. „Wir fordern ein Arbeitsförderungsgeld in Höhe der Grundsicherung! Keine Anrechnung von Sonderzahlungen auf die Grundsicherung! Wir Beschäftigte wollen nicht beim Sozialamt ‚betteln‘!“

“Mit dem Bundesteilhabegesetz drohen Menschen durchs Raster zu fallen, die dringend Unterstützung brauchen“, warnte Volker Schubach, Vertreter der sozialpsychiatrischen Träger im Paritätischen NRW. Denn Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe zum Ausgleich von Unterstützungsbedarfe und Barrieren im täglichen Leben bekommt nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf nur noch, wer eine Mindestzahl von Einschränkungen hat. „Beispielsweise Menschen mit psychischen Unterstützungsbedarfe bleiben dadurch auf der Strecke. Hier muss die individuelle Situation berücksichtigt werden. Denn psychische Erkrankungen können auch durch die Wirkung auf wenige Lebensbereiche des Menschen ausgeprägte Einschränkungen entfalten, die ein selbstbestimmtes Leben massiv behindern“, so Schubach. Gleiches gilt auch für weitere Gruppen von Menschen mit Unterstützungsbedarfe.

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