Uns drückt der Schuh: Infostand der Lebenshilfe Lüdenscheid auf dem Sternplatz

30.10.2016

Die Lebenshilfe Lüdenscheid informierte am Samstag, den 29. Oktober von 9 bis 13 Uhr auf dem Sternplatz in Lüdenscheid mit einem Stand unter dem Motto „Uns drückt der Schuh“ über die geplanten Gesetzesentwürfe zum Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III. Gemeinsam mit Menschen mit Beeinträchtigung verteilten Mitarbeiter sowie Mitglieder vom Vorstand Material, berieten und baten um Unterschriften für die Petition der bundesweiten Lebenshilfe. Viele der Schuh-Löffel wurden dankend angenommen. Unterstützt wurde der Stand von der Aktion Mensch.

Eine halbe Million Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe in Deutschland erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie sind elementar von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwürfen zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz III betroffen. Aus Sicht der Lebenshilfe Lüdenscheid und vieler weiterer Sozialverbände aus Deutschland würden einige Punkte dieser Reformen zu einer Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe führen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat deshalb im Sommer die Kampagne #TeilhabestattAusgrenzung gestartet, um gegen die beiden Gesetze zu protestieren. Denn: Bleibt die Reform so, wie sie ist, hat das laut der Lebenshilfe schwerwiegende Folgen. Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe müssen fürchten, ganz aus dem Hilfesystem herauszufallen. Anderen droht, dass sie gegen ihren Willen mit anderen zusammen wohnen müssen oder in Pflegeeinrichtungen abgeschoben werden. Wieder andere müssen bangen, ihr Zuhause zu verlieren, weil ihre Wohnstätte nicht mehr ausreichend finanziert wird und schließen muss. „Wir dürfen nun nicht müde werden, die Öffentlichkeit zu informieren, zu mobilisieren und aufzurütteln“, erklärt Stephan Thiel, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Lüdenscheid. „Nur so können wir das Schlimmste noch abwenden.“

Die Lebenshilfe fordert, dass …

1. … Menschen mit Beeinträchtigung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Beeinträchtigung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Beeinträchtigung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!

v.r.n.l.: Sven Sieburg, Stephan Thiel, Jörg Bachmann (Vorstand Lebenshilfe Lüdenscheid)
v.r.n.l.: Sven Sieburg, Stephan Thiel, Jörg Bachmann (Vorstand Lebenshilfe Lüdenscheid)

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