Gemeinsam gegen Diskriminierung: Lebenshilfe Lüdenscheid auch bei Demo in Berlin vertreten
07.11.2016
“Diese 151.698 Unterschriften sind ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung – und für mehr Teilhabe“, sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die Unterschriften übergab sie um 14.30 Uhr an die Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Kerstin Griese (MdB) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Dr. Edgar Franke (MdB).
Deutlich mehr als 7.000 Menschen mit und ohne Beeinträchtigung waren aus ganz Deutschland zu der großen Kundgebung zum Brandenburger Tor gekommen, um für ein besseres Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz 3 zu demonstrieren. Vertreter der Lebenshilfe Lüdenscheid waren ebenfalls vor Ort. Die Gesetzentwürfe sind aus Sicht der Lebenshilfe inakzeptabel. Mehr als 150.000 Menschen haben ihre Unterschrift gegeben, damit „nicht ein bisschen Teilhabe, sondern Teilhabe voll und ganz“ umgesetzt wird, wie Barbara Stamm, Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern und Präsidentin des Bayerischen Landtags, in ihrer Rede forderte.
Die Parlamentarier in Bund und Ländern beraten mit diesen beiden Gesetzentwürfen die Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung in Zukunft. Ramona Günther, Mitglied im Rat behinderter Menschen und im Bundesvorstand, unterstrich die Bedeutung von Selbstbestimmung und individueller Lebensführung für Menschen mit Beeinträchtigung. Agi Palm, Mitglied im Bundeselternrat und Mutter einer jungen Frau mit schwerer Mehrfachbehinderung, forderte gute Wohnmöglichkeiten für alle aufrecht zu erhalten. Die aus dem ganzen Bundesgebiet angereisten Demonstranten unterstützten diese Forderungen an die Politik: Für ein gutes Bundesteilhabegesetz sind Änderungen unabdingbar!
Die Lebenshilfe fordert, dass …
1. … Menschen mit Beeinträchtigung und Pflegebedarf künftig nicht von den Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Umgekehrt darf ihnen auch nicht die Eingliederungshilfe verwehrt werden, weil sie neben ihrer geistigen Beeinträchtigung einen Pflegebedarf haben. Sie brauchen für Teilhabe beide Formen der Unterstützung. Der Verschiebebahnhof zwischen Eingliederungshilfe und Pflege muss aufhören!
2. … der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nicht so begrenzt wird, dass Menschen, die in weniger als fünf Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, von den Leistungen ausgeschlossen werden. Eine solche Hürde ist zu hoch!
3. … Menschen mit Beeinträchtigung nicht gezwungen werden können, gemeinsam mit Anderen Leistungen in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel beim Wohnen und in der Freizeit. Das ist das Gegenteil von Selbstbestimmung und führt zu Ausgrenzung statt Teilhabe!
4. … die Kosten der Unterkunft für das Wohnen in Wohnstätten nicht willkürlich begrenzt werden. Wenn das Wirklichkeit wird, droht vielen Wohnstätten für Menschen mit verschiedenen Unterstützungsbedarfe das finanzielle Aus, und die dort lebenden Menschen verlieren ihr Zuhause!
5. … Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung nicht von den verbesserten Regelungen im Bundesteilhabegesetzes zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch!




























