Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenlegen – Aktion der Lebenshilfe unterstützen
03.05.2023
Eilt! Bitte unterschreibt den anliegenden Muster-Brief, gerne mit eigenem Briefkopf und schickt ihn an Eure Bundestagsabgeordneten – am besten gleich in der 1. Mai-Woche.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe bittet ihre Mitglieder sowie Menschen mit Behinderung und Familien mit behinderten Angehörigen, Briefe an die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu schreiben. Hiermit wollen wir erreichen, dass der Gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI – RefE) wieder in das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) aufgenommen wird. Damit wäre es in Zukunft möglich, dass auch die Leistungen der Kurzzeitpflege für Menschen mit Behinderung voll umfänglich für die Verhinderungspflege genutzt werden können. Das würde dazu führen, dass deutlich mehr Geld für flexibel einsetzbare und kurzfristig organisierte Ersatzpflege zur Verfügung steht.
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes war ein solcher sog. Gemeinsamer Jahresbetrag zunächst vorgesehen (§ 42a in der Fassung des Referentenentwurfs). Die Regelung ist dann jedoch wieder gestrichen worden. Wir appellieren daher an die Mitglieder des Bundestages, den Gemeinsamen Jahresbetrag wieder aufzunehmen.
Das Gesetz ist am 27. April in den Bundestag eingebracht worden. Voraussichtlich am 24. Mai 2023 wird der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beschließen. Das heißt es bleiben nur noch wenige Wochen, um noch Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen.
So könnt Ihr helfen: Bitte unterschreibt den Muster-Brief, gerne mit Eurem Briefkopf, oder schreibt eigene Briefe und schickt ihn an Euren Abgeordneten im Deutschen Bundestag – am besten gleich in der ersten Mai-Woche.
Den Musterbrief findet Ihr hier.




