Lebenshilfe-Stiftung unterstützt Projekte mit über 10.000 Euro
07.01.2023
Die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid hat im Jahr 2022 mit einer Gesamtsummer von 11.056,35€ viele wichtige Projekte des Vereins Lebenshilfe Lüdenscheid-Märkischer Kreis unterstützt.
Im Vorjahr war die Summe nur halb so groß gewesen. „Coronabedingt wurden einige bereits bewilligte Fördermittel wieder zurückgezogen“, hatte Sven Sieburg, Geschäftsführer der Stiftung, die Ausschüttungssumme vom Vorjahr erklärt. Einfach nur, weil das Projekt nicht stattfinden konnte. Wir freuen uns deshalb umso mehr, wenn wieder mehr Anträge gestellt werden.“
Dies war dann 2022 der Fall – etwa mit der Ausstattung des Lebenshilfe-Centers in Menden, welches am 1. August als neue Beratungsstelle für Menschen mit Beeinträchtigung und deren Angehörige in der Kolpingstraße 33 seine Türen geöffnet hat. Die Stiftung unterstützte dies mit einer Summe von 4000 Euro – ebenso wie die Erweiterung des Autismus-Therapie-Zentrums (ATZ) um eine Zweigstelle in der Iserlohner Erich-Nörenberg-Straße 7 – für schnelle Hilfe auf kurzen Wegen. Das ATZ hat im vergangenen Jahr von Stiftungsseite noch mehr finanzielle Unterstützung erhalten – etwa für Hilfsmittel wie Kommunikationsbücher und Audio-Stifte oder für Knautschsäcke zur sensorischen Integration. Und auch die Kita-Kinder, die eingeschult wurden, erhielten durch die Stiftung kleine Abschiedsgeschenke. Darüber hinaus trug die Stiftung unter anderem ihren Teil dazu bei, dem Familienunterstützenden Dienst (FuD) eine Teilnahme auf der Lüdenscheider Weihnachtsalm zu ermöglichen, um dort kostenfrei an die Besucherinnen und Besucher selbstgemachte Waffeln und Weihnachtssterne zu verteilen.
2009 wurde die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid mit einem Anfangskapital ausgestattet, welches sich durch Spenden und Zustiftungen vermehrt. Dieses bleibt selbstverständlich unangetastet und wird rentabel angelegt. Die daraus entstehenden Erträge werden ausgeschüttet. Jeder kann die Stiftung durch eine direkte Spende oder eine Zustiftung unterstützen. Zustiftungen und Spenden sind im Rahmen der gesetzlichen Grenzen ertragssteuerlich abzugsfähig bzw. erbschaftssteuer- und schenkungsfrei.
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