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Sozialdienstleister-Hilfsfonds muss auch für Angebote für Menschen mit Behinderung gelten  

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02. 12. 2022

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen auf Lücken im Gesetzentwurf zur Energiepreisbremse hin.

Berlin, 02. Dezember 2022 – Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am morgigen 3. Dezember 2022 weisen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung darauf hin, dass der Hilfs­fonds des Bundes für soziale Dienstleister auch für Wohneinrichtungen und andere Angebote für Menschen mit Behinderung wie Tagesförder­stätten, betreute Wohngruppen sowie Tagesbildungsstätten gelten muss.

In dem vorliegenden „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung anderer Vorschriften“ sind zwar Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, der Werkstätten für behinderte Menschen und der anderen Leistungsanbieter neben denen der medizinischen Reha­bilitation als anspruchsberechtigte Leistungserbringer berücksichtigt. Dies begrüßen die Fachverbände ausdrücklich.

Die Energiekrise gefährdet jedoch bundesweit alle Dienste und Einrich­tungen für Menschen mit Behinderung, auch solche, die bisher nicht vom Gesetzentwurf erfasst sind. Für diese Einrichtungen ist weder die Einführung von Hilfefonds auf Länderebene, noch eine kurzfristige Anpassung der Vergütungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten sichergestellt oder auch nur absehbar.
Die Fachverbände fordern daher einen Bundeshilfsfonds, der für alle Leistungserbringer der Behindertenhilfe zur Verfügung steht und damit gleichwertige Lebensverhältnisse schafft.

Zudem befürchten die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, dass sich die Situation für Einrichtungen und Dienste der Behinderte­nhilfe im Jahr 2023 weiter verschärfen wird. Deshalb fordern sie für das Jahr 2023 ein weiteres Hilfspaket durch die Bundesregierung.
Auch die ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme hatte nicht nur einen Hilfsfonds für bereits im Jahr 2022 entstandene Mehrkosten vorgeschlagen, sondern insbesondere für Mehrkosten, die im Jahr 2023 trotz Gas- und Strompreisbremse entstehen werden.

Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist es dringend geboten, die Lücken im Gesetzentwurf zu schließen und die bisher ungeklärte Refinanzierung von Wohneinrichtungen und anderen Angeboten für Menschen mit Behinderung sicherzustellen.

Zum Hintergrund:

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten in ihrer Besprechung am 2. November 2022 festgelegt (MPK-Beschluss), dass Mittel in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für ein Hilfsprogramm für soziale Dienstleister über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung gestellt werden. Mit dem dazu am 24. November 2022 vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf soll die Funktionsfähigkeit von Rehabilitationseinrichtungen und
-diensten gewährleistet werden, die durch die steigenden Energieträgerpreise stark gefährdet sind. Der Entwurf muss nun im Deutschen Bundestag beraten und beschlossen werden.

Die Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu dem Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: https://www.diefachverbaende.de/stellungnahmen/

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