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Landesregierung bekräftigt Recht auf politische Teilhabe gemeinnütziger Organisationen

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Sehr geehrte Mitgliedsorganisationen,
liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie über eine aktuelle parlamentarische Entwicklung informieren, die für die Arbeit unserer Mitgliedsorganisationen von besonderer Bedeutung ist – und deren Ergebnis wir ausdrücklich begrüßen.

Im April dieses Jahres richtete die AfD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag eine große Anfrage an die Landesregierung zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Drucksache MMD18-13444). Ziel dieser Anfrage war es, gemeinnützige Organisationen, insbesondere solche, die sich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus einsetzen, durch das Infragestellen ihrer Gemeinnützigkeit unter Druck zu setzen. In der Anfrage wurden konkrete Demonstrationen und teilnehmende Organisationen aufgelistet.

Die nun vorliegende Antwort des nordrhein-westfälischen Finanzministers auf diese Anfrage (Drucksache 18-14721) fällt klar und unmissverständlich aus: Die Landesregierung teilt die Einschätzung der AfD ausdrücklich nicht.

Stattdessen bekräftigt sie, dass es kein generelles Gebot politischer Neutralität für zivilgesellschaftliche, staatlich geförderte Organisationen gibt – solange deren Aktivitäten im Rahmen ihrer gemeinnützigen und satzungsgemäßen Zwecke erfolgen. Gemeinnützige Organisationen dürfen sich politisch äußern, sich an Demonstrationen beteiligen und sich aktiv in gesellschaftliche Debatten einbringen, sofern sie nicht parteipolitisch agieren.

Die Landesregierung hebt insbesondere hervor:

„Zivilgesellschaftliches Engagement im Zusammenschluss engagierter Bürgerinnen und Bürger, für ein friedliches, vielfältiges und respektvolles Zusammenleben, das auch menschen- und demokratiefeindliche Phänomene benennt und Extremismus sowie Radikalisierung entgegentritt, ist damit ein integraler Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der die Landesregierung uneingeschränkt verpflichtet ist.“ (S. 16)

„Während somit der Staat als Zuwendungsgeber selbstverständlich zur Neutralität verpflichtet ist, wäre es ein grundlegendes Missverständnis des freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens anzunehmen, die der Sphäre der Zivilgesellschaft zuzuordnenden Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger seien im Rahmen der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Freiheiten ebenfalls zu politischer Neutralität verpflichtet. Vielmehr gewährleistet das Recht zur freien Meinungsäußerung eine freie geistige Auseinandersetzung über Gegenstände von allgemeinem Interesse und staatspolitischer Bedeutung; umfasst ist damit gerade auch das Recht auf freie politische und kollektive Meinungsäußerung.“ (S. 17)

Zudem stellt die Landesregierung klar, dass sie keine politischen Bewertungen zivilgesellschaftlicher Organisationen vornimmt und keine Informationen über deren Aktivitäten oder politische Ausrichtung erhebt – weder im Rahmen von Förderentscheidungen noch darüber hinaus.

Wir als Paritätischer NRW begrüßen diese eindeutige und grundrechtsbasierte Position der Landesregierung ausdrücklich. Sie stärkt das zivilgesellschaftliche Engagement unserer Mitgliedsorganisationen und macht deutlich, dass das Eintreten für demokratische Werte, Menschenrechte und Vielfalt nicht nur legitim, sondern ausdrücklich schützenswert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Büngeler und Christian Woltering
Vorstand

Der Paritätische NRW
Loher Str. 7, 42283 Wuppertal
www.paritaet-nrw.org

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