Hier finden Sie unterschiedliche Fachinformationen aus der Behindertenhilfe u.a. zu rechtlichen Änderungen, politischen Entscheidungen oder sozial-gesellschaftlichen Veränderungen.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember warnt die Bundesvereinigung Lebenshilfe davor, bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu sparen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht im Entwurf zum neuen Behindertengleichstellungsgesetz erheblichen Nachbesserungsbedarf. Am 3. Dezember ist Welttag der Menschen mit Behinderung.
Lebenshilfe NRW fordert: Zurück zu zügigen Verhandlungen auf Augenhöhe mit angemessenen Vergütungen – essenzielle Angebote für Menschen mit Behinderung stehen auf der Kippe.
Bei der Eingliederungshilfe soll Bürokratie abgebaut, aber keine Leistung gekürzt oder gestrichen werden. Das sicherte heute Bärbel Bas in der Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Berlin zu.
Sehr geehrte Mitgliedsorganisationen, liebe Kolleg*innen, wir möchten Sie über eine aktuelle parlamentarische Entwicklung informieren, die für die Arbeit unserer Mitgliedsorganisationen von besonderer Bedeutung ist – und deren Ergebnis wir ausdrücklich begrüßen.
Am 11. Juni 2025 hat sich in Düsseldorf ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis der Öffentlichkeit vorgestellt, dem auch der Paritätische NRW angehört.
Im Dezember 2024 wurde durch die Verwaltung des Landschaftsverband Rheinland (LVR)
eine „LVR-Resolution: Selbstbestimmte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung erfordert auf Gleichberechtigung und Inklusion ausgerichtete gesamtgesellschaftliche Anstrengungen und gesetzliche Weiterentwicklungen“ mit der Vorlage Nr. 15/2820 in die Landschaftsversammlung eingebracht.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen
Träger in Deutschland.
Sehr geehrte Medievertreter:innen, zur Kenntnis senden wir Ihnen heute einen Offenen Brief der NRW-Selbsthilfe als Reaktion auf von der NRW-Landesregierung geplante Änderung in der öffentlichen Wohnraumförderung für 2025. Wir sehen vor allem in der zwingenden Vorgabe der 24+4 Regelung eine Missachtung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung beim Wohnen.
Die Diskussion um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird seit Jahren intensiv geführt - auch weil sich die Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nicht wie erhofft auch im Leben der Leistungsberechtigten auswirkt. Der Paritätische beteiligt sich nun mit einer umfassenden Positionierung an der Debatte.
5 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der jüngsten Staatenprüfung durch die Vereinten Nationen bleibt die Umsetzung der Konvention in Nordrhein-Westfalen unzureichend.
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2024 kritisiert die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V., dass durch das vorzeitige Ende der Bundesregierung bedeutende Gesetzesvorhaben mit großer Relevanz für die Belange der Menschen mit Behinderung nicht umgesetzt wurden.
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung
fordern ein klares Bekenntnis zum Sozialstaat und die umfassende Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention.
Für die Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist es ein zentrales Anliegen, ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht im System des SGB VIII gemäß den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mitzugestalten.
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