Aktuelles

Impfpflicht in Gesundheits-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen zum Schutz vor Coronavirus-Krankheit
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Dezember 2021, das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beschlossen. Noch am selben Tag hat der Bundesrat in einer Sondersitzung seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz ist in weiten Teilen am 12. Dezember 2021 in Kraft getreten. Es umfasst 23 Artikel. Artikel 1 regelt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). In Anlehnung an die Regelungen zur Masernimpfpflicht regelt der neu eingefügte § 20a IfSG eine einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor der Coronavirus-Krankheit, worüber im Folgenden informiert wird.
H&M - Benefizaktion in Kooperation mit dem Stern-Center Lüdenscheid zugunsten der Lebenshilfe Lüdenscheid
Am 18.12. findet vor dem H&M Store im Stern-Center Lüdenscheid eine große Spendenaktion zugunsten der Lebenshilfe Lüdenscheid statt.
Ulla Schmidt: Koalitionsvertrag ist große Chance für mehr Teilhabe
Das sagt die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember.
Menschen mit Behinderung schützen!
Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert umgehende Booster-Impfungen gegen Corona
Wahl zum Kunden · rat
Die Lebenshilfe Lüdenscheid wählt einen Kunden · rat. 7 oder 17 Dezember; 8 bis 16 Uhr im Lebenshilfe Center
Forderungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zur digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 % der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.
Abstimmung zum Heimat-Preis Lüdenscheid 2021
Die Stadt Lüdenscheid hat wieder einen Heimat-Preis ausgelobt. Wir haben uns hier mit unserem Weihnachtskonzert beworben. Bitte stimmt hier für uns ab. Es ist nur ein einfacher Klick:
Dresdner Standpunkte (Leichte Sprache)
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden! So steht es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2).
Dresdner Positionen
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden! (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
555 Euro Spende durch Dart-Turnier
Neues Fördermaterial für die Frühförderung der Lebenshilfe Lüdenscheid









